Arbeiten in Spanien


1. Unterscheidet man verschiedene Typen von Arbeitsberechtigungen?

Ja, entweder man ist Arbeitnehmer oder Selbständig. Im ersten Fall ist man in einem Unternehmen oder einer Institution angestellt, im zweiten handelt es sich um den Status Selbständiger Erwerbstätiger, unabhängige Fachkraft oder Teileigentümer eines Handelsunternehmens [mehr als 25% Anteil].


2. Wer muss eine Arbeitserlaubnis in Spanien beantragen?

Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes dürfen ohne Arbeitserlaubnis in Spanien erwerbstätig sein. Sollte ihr Aufenthalt drei Monate überschreiten, so muss eine Tarjeta de Residente Comunitario [Aufenthaltsgenehmigung für Unionsbürger] beantragt werden. EU-Ausländer müssen sich eine Arbeitserlaubnis beschaffen.

3. Welche Arten der Arbeitserlaubnis gibt es jeweils für Arbeitnehmer und Selbständige Erwerbstätige?

3.1 Arbeitnehmer

B Inicial hat ein Jahr Gültigkeit mit gewissen Einschränkungen: weder Arbeitgeber noch der geographische Bereich dürfen gewechselt werden und es darf nur der Beruf ausgeführt werden, für den die Arbeitserlaubnis ausgestellt wurde.

B. Diese Erlaubnis bekommt man im Falle der Erneuerung der B Inicial Erlaubnis. Sie hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren, ohne Einschränkungen was den Arbeitgeber und die Art der Tätigkeit angeht. Jedoch ist der geographische Bereich auf die zuständige Provinz beschränkt.

C bekommt man bei einer Erneuerung von B. Sie beinhaltet keinerlei Einschränkungen und ist drei Jahre gültig.

Permanente. Theoretisch unbeschränkte Arbeitserlaubnis, allerdings muss sie alle fünf Jahre erneuert werden. Äquivalent zur Tarjeta de Residencia Comuniatria [Aufenthaltserlaubnis für Unionsbürger].

3.2 Selbständige Erwerbstätige

Für D Inicial gelten die gleichen Einschränkungen und Regelungen wie für B Inicial.

D. Äquivalent zu B, außer, dass D für selbständige Erwerbstätige zutrifft.

E. Äquivalent zu C, außer, dass E für selbständige Erwerbstätige zutrifft · Permanente. s.o.

4. Bringt ein Antrag auf Arbeitserlaubnis den einer Aufenthaltserlaubnis mit sich?

Ja, der Erhalt der Arbeitserlaubnis ist gleichzeitig die Aufenthaltsgenehmigung für Spanien. Es handelt sich hier um einen kleinen Teufelskreis: die Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung hängt von der vorherigen Ausstellung der Arbeitserlaubnis ab. Im Endeffekt hat man sich zur Zusammenlegung der zwei Dokumente entschieden, um den Prozess zu vereinfachen.

5. Bekommt man automatisch eine Arbeitsgenehmigung?

Nein. Bevor eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wird, müssen mehrere Punkte untersucht werden: die Situation des nationalen Arbeitsmarktes; die Zahl der Arbeitslosen [Unionsbürger und Spanier] im spezifischen Arbeitsbereich der Antragstellung; das Verhältnis zwischen ausländischen und inländischen Arbeitnehmern beim zukünftigen Arbeitgeber sowie Größe des Unternehmens; Arbeitserfahrung und Qualifikation des Antragstellers. Natürlich haben es Ausländer, die eine gehobene Anstellung besetzen werden, wesentlich leichter. Für Selbständige Erwerbstätige werden Art der Tätigkeit, das Investmentprojekt und dessen Rentabilität sowie die mögliche Schaffung von Arbeitsplätzen näher in Betracht gezogen, bevor eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wird. Handelt es sich um eine Fachkraft [z.B. Architekt], so sollte sich diese eine Anerkennung oder Bevollmächtigung ihres Titels besorgen und dessen Äquivalenz mit dem spanischen System überprüfen. In diesem Falle wendet man sich am besten an die zuständige Universität [zuhause und in Spanien].

6. Braucht man ein Visum, um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?

EU-Ausländer ja, allerdings nur für den allerersten Antrag. Für Antragserneuerungen ist kein Visum mehr nötig. Folgen Sie den folgenden Schritten: Ihr zukünftiger Arbeitgeber muß ihnen eine Arbeitserlaubnis zukommen lassen [am besten einen Arbeitsvertrag], damit Sie ein Arbeits- und Aufenthaltsvisum im spanischen Konsulat ihres Heimatlandes beantragen können, bzw. in dem Land, in dem Sie angemeldet sind.

7. Welche Papiere sind bei einem Antrag für Aufenthaltsberechtigung und B Inicial nötig?

Das ist von Fall zu Fall verschieden, je nach Art der Erlaubnis und ob es sich um ein abhängiges oder selbständiges Arbeitsverhältnis handelt. Die Anträge werden in Spanien gehandhabt, sowie im Land, in dem sich der Antragsteller zuletzt legal aufgehalten hat [für den Fall, dass ein Visum nötig ist].

8. Wie lange dauert es, eh man die Arbeitserlaubnis bekommt?

Leider handelt es sich hier um einen sehr langwierigen Prozess. Vier bis sechs Monate sind die Regel, vor allem in großen Städten wie Madrid oder Barcelona. Bei Verlängerungen ist die Wartezeit wesentlich kürzer.

9. Wo stellt man seinen Antrag?

Normalerweise in den Direcciones Provinciales de Trabajo [dem für die Provinz zuständigen Arbeitsamt], den Departamentos de Trabajo y Asuntos Sociales [dem für den Bezirk zuständigen Arbeits- und Sozialamt] oder beim Servicio de Extranjeros. Sobald der Antrag auf Arbeitserlaubnis genehmigt wird, werden die Dokumente dem zuständigen Polizeikommissariat geschickt, welches schließlich die Aufenthaltsgenehmigung vervollständigt. Das Dokument für Arbeits- und Aufenthaltsberechtigung kann dann bald bei derselben Polizeistelle abgeholt werden.