1. Unterscheidet man
verschiedene Typen von Arbeitsberechtigungen?
Ja, entweder man ist
Arbeitnehmer oder Selbständig. Im ersten Fall ist man in einem Unternehmen oder
einer Institution angestellt, im zweiten handelt es sich um den Status
Selbständiger Erwerbstätiger, unabhängige Fachkraft oder Teileigentümer eines
Handelsunternehmens [mehr als 25% Anteil].
2. Wer muss eine
Arbeitserlaubnis in Spanien beantragen?
Mitglieder des Europäischen
Wirtschaftsraumes dürfen ohne Arbeitserlaubnis in Spanien erwerbstätig sein.
Sollte ihr Aufenthalt drei Monate überschreiten, so muss eine Tarjeta de
Residente Comunitario [Aufenthaltsgenehmigung für Unionsbürger] beantragt
werden. EU-Ausländer müssen sich eine Arbeitserlaubnis beschaffen.
3. Welche Arten der Arbeitserlaubnis gibt es
jeweils für Arbeitnehmer und Selbständige Erwerbstätige?
3.1
Arbeitnehmer
B Inicial hat ein Jahr Gültigkeit mit gewissen
Einschränkungen: weder Arbeitgeber noch der geographische Bereich dürfen
gewechselt werden und es darf nur der Beruf ausgeführt werden, für den die
Arbeitserlaubnis ausgestellt wurde.
B. Diese Erlaubnis bekommt man im
Falle der Erneuerung der B Inicial Erlaubnis. Sie hat eine Gültigkeitsdauer von
zwei Jahren, ohne Einschränkungen was den Arbeitgeber und die Art der Tätigkeit
angeht. Jedoch ist der geographische Bereich auf die zuständige Provinz
beschränkt.
C bekommt man bei einer Erneuerung von B. Sie
beinhaltet keinerlei Einschränkungen und ist drei Jahre gültig.
Permanente. Theoretisch unbeschränkte Arbeitserlaubnis, allerdings muss
sie alle fünf Jahre erneuert werden. Äquivalent zur Tarjeta de Residencia
Comuniatria [Aufenthaltserlaubnis für Unionsbürger].
3.2 Selbständige
Erwerbstätige
Für D Inicial gelten die gleichen Einschränkungen und
Regelungen wie für B Inicial.
D. Äquivalent zu B, außer, dass D für
selbständige Erwerbstätige zutrifft.
E. Äquivalent zu C, außer, dass E
für selbständige Erwerbstätige zutrifft · Permanente. s.o.
4. Bringt ein Antrag auf Arbeitserlaubnis den
einer Aufenthaltserlaubnis mit sich?
Ja, der Erhalt der
Arbeitserlaubnis ist gleichzeitig die Aufenthaltsgenehmigung für Spanien. Es
handelt sich hier um einen kleinen Teufelskreis: die Gewährung einer
Aufenthaltsgenehmigung hängt von der vorherigen Ausstellung der Arbeitserlaubnis
ab. Im Endeffekt hat man sich zur Zusammenlegung der zwei Dokumente entschieden,
um den Prozess zu vereinfachen.
5. Bekommt man automatisch eine
Arbeitsgenehmigung?
Nein. Bevor eine Arbeitserlaubnis ausgestellt
wird, müssen mehrere Punkte untersucht werden: die Situation des nationalen
Arbeitsmarktes; die Zahl der Arbeitslosen [Unionsbürger und Spanier] im
spezifischen Arbeitsbereich der Antragstellung; das Verhältnis zwischen
ausländischen und inländischen Arbeitnehmern beim zukünftigen Arbeitgeber sowie
Größe des Unternehmens; Arbeitserfahrung und Qualifikation des Antragstellers.
Natürlich haben es Ausländer, die eine gehobene Anstellung besetzen werden,
wesentlich leichter. Für Selbständige Erwerbstätige werden Art der Tätigkeit,
das Investmentprojekt und dessen Rentabilität sowie die mögliche Schaffung von
Arbeitsplätzen näher in Betracht gezogen, bevor eine Arbeitserlaubnis
ausgestellt wird. Handelt es sich um eine Fachkraft [z.B. Architekt], so sollte
sich diese eine Anerkennung oder Bevollmächtigung ihres Titels besorgen und
dessen Äquivalenz mit dem spanischen System überprüfen. In diesem Falle wendet
man sich am besten an die zuständige Universität [zuhause und in Spanien].
6. Braucht man ein Visum, um eine
Arbeitserlaubnis zu bekommen?
EU-Ausländer ja, allerdings nur für
den allerersten Antrag. Für Antragserneuerungen ist kein Visum mehr nötig.
Folgen Sie den folgenden Schritten: Ihr zukünftiger Arbeitgeber muß ihnen eine
Arbeitserlaubnis zukommen lassen [am besten einen Arbeitsvertrag], damit Sie ein
Arbeits- und Aufenthaltsvisum im spanischen Konsulat ihres Heimatlandes
beantragen können, bzw. in dem Land, in dem Sie angemeldet sind.
7. Welche Papiere sind bei einem Antrag für
Aufenthaltsberechtigung und B Inicial nötig?
Das ist von Fall zu
Fall verschieden, je nach Art der Erlaubnis und ob es sich um ein abhängiges
oder selbständiges Arbeitsverhältnis handelt. Die Anträge werden in Spanien
gehandhabt, sowie im Land, in dem sich der Antragsteller zuletzt legal
aufgehalten hat [für den Fall, dass ein Visum nötig ist].
8.
Wie lange dauert es, eh man die Arbeitserlaubnis bekommt?
Leider
handelt es sich hier um einen sehr langwierigen Prozess. Vier bis sechs Monate
sind die Regel, vor allem in großen Städten wie Madrid oder Barcelona. Bei
Verlängerungen ist die Wartezeit wesentlich kürzer.
9. Wo stellt man seinen Antrag?
Normalerweise in den Direcciones Provinciales de Trabajo [dem für
die Provinz zuständigen Arbeitsamt], den Departamentos de Trabajo y Asuntos
Sociales [dem für den Bezirk zuständigen Arbeits- und Sozialamt] oder beim
Servicio de Extranjeros.
Sobald der Antrag auf Arbeitserlaubnis genehmigt wird, werden die Dokumente dem
zuständigen Polizeikommissariat geschickt, welches schließlich die
Aufenthaltsgenehmigung vervollständigt. Das Dokument für Arbeits- und
Aufenthaltsberechtigung kann dann bald bei derselben Polizeistelle abgeholt
werden.